Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Vivere Innenarchitektur GmbH

1. Gültigkeitsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Möbellieferungen der Vivere Innenarchitektur GmbH und sind Bestandteil jedes Vertrages / Auftrages, der zwischen dem Kunden und der Vivere Innenarchitektur GmbH in jedwelcher Form abgeschlossen wird.

2. Allgemeines
1. Alle Vereinbarungen und erheblichen Erklärungen der Vertragspartner bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Änderungen der Geschäftsbedingungen oder anders lautende kundenseitige Konditionen gelten nur, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

3. Auftragsbestätigung – Umfang der Lieferungen und Leistungen
1. Für den Umfang der Lieferung des Lieferanten ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend.
2. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er nicht unmittelbar (max. 5 Tage) nach Empfang dagegen schriftlich einspricht.
3. Alle Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschrieben, hinausgehen, werden vom Lieferanten gesondert in Rechnung gestellt.

4. Lieferfrist
1. Die angegebenen Lieferfristen sind Schätzungen und rechtlich nicht verbindlich. Die Vivere Innenarchitektur GmbH ist bestrebt, eine Lieferung innert der angegebenen Frist einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen. Schadenersatzansprüche für Verspätungen und allfälligen Folgeschäden gelten als wegbedungen.
2. Die Lieferfrist beginnt, wenn der Lieferant sämtliche Unterlagen, Angaben, Genehmigungen usw. vom Kunden erhalten hat, aber nicht bevor die bei Auftragserteilung vereinbarte Anzahlung geleistet wurde.
3. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert bei Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Lieferanten stehen.
4. Die Lieferung kann auf Wunsch der Kundschaft auch in Teillieferungen erfolgen. Die daraus entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Verursachers.

5. Lieferkostenanteil
1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung und Aufstellung/Montage zum/am geräumten und frei zugänglichen Aufstellungsort ohne Verlegen der Geräteanschlusskabel, nach Aufwand.
2. Wir liefern die bestellte Ware an die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Lieferadresse.
3. Der Kunde ist verantwortlich, dass am Lieferort zumutbare Bedingungen für die Lieferung und Montage bestehen, wie z.B. trockene Räume, gesicherte Zufahrt für LKW, Liftbenutzung.
4. Falls der Lieferort noch einer Baustelle ähnelt, werden Schäden, verursacht durch Handwerker auf der Baustelle, wegbedungen.

6. Übergang von Nutzen und Gefahr
1. Nutzen und Gefahr gehen mit Eintreffen bzw. Montage der Ware am Lieferort auf den Kunden über.
2. Der Transport der Ware durch Dritte oder durch den Kunden erfolgt stets auf Risiko und Gefahr des Kunden.

7. Annahmeverzug
1. Bei Annahmeverzug ist der Lieferant berechtigt, die ihm dadurch entstehenden Mehrkosten zu verrechnen.
2. Die Ware kann maximal einen Monat kostenlos bei Vivere eingelagert werden. Danach wird eine Pauschale von CHF 50.– pro angebrochenem Monat verrechnet.

8. Bemusterungen und Materialprüfung
1. Die Kosten der Bemusterung und Materialprüfung von Sonderanfertigungen trägt der Kunde.
2. Geringfügige materialbedingte Abweichungen zu Mustern oder Schaustücken sowie technisch und konstruktiv bedingte Änderungen bleiben vorbehalten.

9. Preise
1. Alle Einzel-Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Lieferung.
2. Der Lieferant behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebotes und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnsätze oder die Materialpreise ändern.

10. Zahlungsbedingungen
1. Sofern nichts anderes vereinbart, werden die Zahlungen wie folgt fällig:
– 70 % Anzahlung sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung/Bestellung
– 30 % innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung (Lieferung / Übergabe an den Kunden).
2. Die teilweise oder vollständige Zurückhaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Mängel sowie die Verrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen.

11. Rücktritt vom Vertrag
1. Bei Vertragsrücktritt (Teilrücktritt) durch den Kunden ist derselbe zur Bezahlung eines Reuegeldes von 30 % der Vertragssumme (Teilsumme) verpflichtet, sofern die Lieferung beim Lieferanten noch storniert werden kann. Ist die Stornierung nicht mehr möglich hat der Kunde in allen Fällen den vollen Kaufpreis zu bezahlen.
2. Bei Sonderanfertigungen ist ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ausgeschlossen. In diesem Fall wird der Kunde vollumfänglich schadenersatzpflichtig.

12. Zahlungsverzug
1. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Rückstand, so gerät er nach entsprechender Mahnung in Verzug und schuldet dem Lieferanten ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in der Höhe von 5 %.
2. Im Verzugsfall werden sämtliche Forderungen gegen den Kunden nach entsprechender Notifizierung sofort fällig.
3. Alle in Folge Verzuges anfallenden Kosten und Spesen, z. B. Inkasso, werden separat in Rechnung gestellt und sind vollumfänglich vom Kunden zu bezahlen.

13. Abnahme der Ware
1. Der Lieferant ist zu Teillieferungen berechtigt.
2. Verweigert der Kunde die Abnahme, so haftet er für die dadurch entstandenen Mehrkosten.

14. Gewährleistung / Mängel / Beanstandungen
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen (Prüfpflicht). Mängel, die der Kunde bei dieser Prüfung hatte erkennen müssen (offene Mängel), sind der Vivere Innenarchitektur GmbH innert acht Tagen schriftlich anzuzeigen (Rügepflicht). Soweit der Kunde dieser Prüf- und Rügepflicht nicht nachgekommen ist, gelten alle offenen Mängel als von ihm genehmigt. Mängel nach Ablauf der Rügefrist (8 Tage) können nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Verdeckte Mängel, die trotz Erfüllung der Prüfpflicht erst später erkennbar werden, müssen vom Kunden sofort nach der Entdeckung schriftlich angezeigt werden, ansonsten gelten die Mängel als genehmigt.
3. Für verdeckte Mängel entspricht die Dauer der Verjährungsfrist jener, welche der Vivere Innenarchitektur GmbH ihrerseits von ihrem Zulieferanten gewährt wird. In allen Fällen beträgt die Verjährungsfrist jedoch maximal zwei Jahre, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4. Der Kunde ist verpflichtet, beanstandete Ware für die Vivere Innenarchitektur GmbH zur Überprüfung zugänglich zu machen.
5. Mangelhafte Ware verpflichtet die Vivere Innenarchitektur GmbH zur Behebung des Mangels oder zu einer Ersatzlieferung. Mit Einverständnis des Kunden kann sie an Stelle von einer Ersatzlieferung auch einen Preisnachlass gewähren.
6. Die Mängelrechte erlöschen vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Vivere Innenarchitektur GmbH Änderungen oder Reparaturen am Gegenstand vornehmen.
7. Die Produkte werden grundsätzlich nach Muster, Abbildung oder Skizze geliefert. Die Vivere Innenarchitektur GmbH gewährleistet nur vertraglich ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften des gelieferten Produkts.
8. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind geringfügige Abweichungen in Grösse, Farbe, Struktur, Verarbeitung und Änderungen als Folge von Modellanpassungen oder Nachproduktion eines Herstellers. Dies gilt insbesondere für Nach- und Ergänzungsbestellungen.
9. Die Vivere Innenarchitektur GmbH haftet nicht für Schäden am oder verursacht durch den gelieferten Gegenstand, die insbesondere (aber nicht ausschliesslich) aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete, nachlässige oder unsachgemässe Aufbewahrung, Benützung, Bedienung oder Pflege, natürliche oder gewöhnliche Abnützung, Abnützung durch den gemessen an der üblichen Zweckbestimmung des Produkts übermässigen Gebrauch, örtliche Witterungsverhältnisse und klimatische Veränderungen (insbesondere Temperatur und Luftfeuchtigkeit) sowie äussere Gewaltanwendung.
10. Bei Transport- oder Montageschäden hat der Kunde unverzüglich bei der Übernahme der Ware eine verbindliche Schadensfeststellung vom Transporteur oder Monteur zu veranlassen.
11. Weitere Gewährleistungsrechte des Kunden die über dessen Ansprüche aus Mängelrüge herausgehen, insbesondere auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.

15. Haftung
1. Der Lieferant haftet dem Kunden nur für Verschulden aus Grobfahrlässigkeit.

16. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Begleichung des Rechnungsbetrages im Eigentum des Lieferanten.
2. Der Kunde ermächtigt den Lieferanten, den Eigentumsvorbehalt beim Betreibungsamt am Domizil des Kunden und zu Lasten des Kunden eintragen zu lassen.

17. Gewerbliche Schutzrechte
1. Die dem Kunden überlassenen Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Pläne usw. sind geistiges Eigentum des Lieferanten. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

18. Datenschutz
1. Die Erhebung und die Bearbeitung der persönlichen Daten des Kunden durch die Vivere Innenarchitektur GmbH ist in der Datenschutzerklärung erläutert. Die Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil dieser AGB.
2. Insbesondere enthält die Datenschutzerklärung detailliertere Auskunft über nachfolgend aufgeführten Arten der Datenbearbeitung, zu denen der Kunde seine Einwilligung gibt. Diese Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.
3. Der Kunde willigt in die Speicherung und Bearbeitung der von ihm im Rahmen einer Bestellung oder anderweitig an die Vivere Innenarchitektur GmbH übermittelten persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung oder zur Nutzung von deren Webseiten ein.
4. Der Kunde willigt zudem ein, dass von ihm mitgeteilte Daten und weitere Nutzungsdaten analysiert werden, um ihm personalisierte Werbung und/oder besondere Angebote und Services zu präsentieren.
5. Zuletzt willigt der Kunde auch ein, dass die Vivere Innenarchitektur GmbH bzw. von ihr beauftragte Dritte bei Bedarf eine Bonitätsauskunft einholen (Auskunftsstelle für Kredit- und Wirtschaftsinformationen, Einwohnerkontrolle, Betreibungsämter usw.).

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Die auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründenden Verträge unterstehen schweizerischem Recht.
2. Gerichtsstand ist das Domizil des Lieferanten, Vivere Innenarchitektur GmbH

Anpassungen vorbehalten

Vivere Innenarchitektur GmbH, CH-8607 Aathal-Seegräben
23.11.2021